Heizungs-Check bei Gasheizungen Pflicht (EnSimiMaV)
Seit dem 01. Oktober 2022 müssen alle Haushalte in Deutschland mit Gasheizung eine Heizungsprüfung durchführen. Dies schreibt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMav) vor. Der Unterschied im Aufwand zwischen der Heizungsprüfung und dem Heizungs-Check ist marginal, deshalb macht es Sinn, gleich den in den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) definierten Heizungs-Check durchzuführen. Der Heizungs-Check ist also eine besonders hochwertige Bestandsaufnahme im Sinne der EnSimiMaV.
Was ist eigentlich der Heizungs-Check?
Der Heizungs-Check wurde als standardisiertes Verfahren zur kompletten Überprüfung entwickelt und liefert ein schnelles und umfassendes Ergebnis. Hierbei geht es vor allem darum, die verschiedenen Anlagenkomponenten, den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung sowie die Wärmeübergabe energetisch zu beurteilen.
Die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018 sind die Grundlagen für unseren Heizungs-Check.
Dieses standardisierte Verfahren bezieht unter anderem den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe auf der Suche nach energetischem Verbesserungspotenzial ein. Ein einfaches Punktesystem vermittelt dem Nutzer bzw. Hausbesitzer anschließend anschaulich den Status der Anlage.
Wer ist zum Heizungs-Check verpflichtet?
Der Heizungs-Check muss für alle Immobilien mit Gasheizung bis spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt werden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen Heizungs-Check gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einem hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.
Welche Folgen hat der Heizungs-Check?
Wenn Optimierungsbedarf festgestellt wird, sind die Optimierungen durchzuführen. Mögliche Arbeiten sind die Einstellung der Regelungen (Pumpe und Heizung) und der Ventile (hydraulischer Abgleich).
Bis wann muss diese Prüfung erfolgen?
Die EnSimiMaV definiert, dass bei Optimierungsbedarf diese Optimierung bis zum 15.09.2024 durchgeführt werden soll. Sofern es ein Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mindestens 1000 m² beheizter Fläche ist, gilt schon der 30.09.2023 als Stichtag.
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Neues GEG und neue Regeln für die BEG-Förderung
30% bis zu 70% Heizungsförderung
Die für 2024 geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auch für Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sorgen. Die Ampel-Fraktionen lassen nun erste Details zu den geplanten Änderungen der BEG-Förderung 2024 verlauten.
Das ist der Plan: 30% Grundförderung für alle, mit Boni sollen bis zu 70% Heizungsförderung gezahlt werden. Dabei sollen alle Heizungsanlagen gefördert werden, die dem neuen GEG entsprechen, bei Gas-Heizungen können die Kosten für die Umrüstung auf H2-Ready angerechnet werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten sollen allerdings gesenkt werden, von bisher 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus. Für Mehrfamilienhäuser ist geplant, die Förderung nach Anzahl der Wohnungen zu staffeln.
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